Ab dem 01. August sucht das SMGI wieder mutige Gründerinnen und Unternehmenerinnen.
Sachsen ist Vorreiter bei der Beschäftigung von Frauen. Mit 62 Prozent sind in Sachsen so viele Frauen erwerbstätig wie in keinem anderen Bundesland. Diese Quote belegt die guten Rahmenbedingungen für weibliche Karrieren hierzulande und ist ein guter Ausgangspunkt für weibliches Unternehmertum. Dazu kommt, dass rund ein Drittel der Gewerbeanmeldungen für Einzelunternehmen in Sachsen von Frauen vorgenommen werden. Das ist im Bundesvergleich bereits hoch, das Potenzial ist jedoch noch lange nicht ausgeschöpft.
Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis möchte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz auch in diesem Jahr mutige Gründerinnen und Unternehmerinnen auszeichnen, die unternehmerisches Risiko für ein Unternehmen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel oder aus dem Dienstleistungssektor tragen. Die Auszeichnung soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen. Frauen, die bereits über eine Existenzgründung nachdenken, sollen ermutigt werden, optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.
Die Pusteblume steht hierbei symbolisch für den Neubeginn, den jede Unternehmerin durch ihre Unternehmensnachfolge oder Existenzgründung gewagt hat.
Bewerben kann sich jede Unternehmerin, die ihr Unternehmen zwischen dem 01. Januar 2011 und dem 31. Mai 2018 in Sachsen gegründet oder übernommen hat - und deren Unternehmenshauptsitz sich in Sachsen befindet.
Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen ist auf dem zugehörigen Webseitenauftritt zum Sächsischen Gründerinnenpreis zu finden. Bewerbungsschluss ist am 31. Oktober 2018.
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