Eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für mittelständische Unternehmen sind Kredite. Besteht allerdings ein hohes Wachstumspotenzial mit gleichzeitig auch hohem Ausfallrisiko, ist es für Unternehmer oft sehr schwierig, sich über Kredite zu finanzieren.
Als Ergänzung oder Alternative bietet sich hier oft eine Beteiligungsfinanzierung an.
Eine finanzielle Beteiligung durch einen Investor stärkt in erster Linie die Eigenkapitalbasis mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern und die Bonität gegenüber Lieferanten, Kunden und Banken zu erhöhen. Der Unternehmer erhält einen erweiterten Finanzrahmen für Investitionen.
Im Rahmen seiner Beteiligung tritt der Investor als Partner des Unternehmers auf und unterstützt diesen in der Regel auch durch Know-how und ein weitreichendes Netzwerk. So stärkt er gleichzeitig die Innovationskraft des Unternehmens.
Der Investor stellt zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung und wird dadurch gleichzeitig Gesellschafter. Er übernimmt damit alle daraus folgenden Rechte und Pflichten.
Insbesondere haftet der Beteiligungsgeber für das bereitgestellte Kapital.
Seinen Gewinn erzielt der Investor über den Wertzuwachs des Unternehmens. Die Höhe der Gewinnbeteiligungen sowie der Umfang der Mitsprache- und Einsichtsrechte werden durch den Gesellschafts- oder Beteiligungsvertrag geregelt.
Dem Unternehmen wird zusätzliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass der Investor direkt Anteile am Stamm- oder Grundkapital erwirbt.
Er tritt nach außen nicht in Erscheinung, ist aber mit grundsätzlichen Einsichts- und Vetorechten ausgestattet.
Das Kapital wird über eine individuell vereinbarte Laufzeit mit festgelegtem Kündigungszeitpunkt ausgegeben. Es ist nachrangig und unbesichert. Das Unternehmen zahlt für die Bereitstellung Zinsen. Diese sind individuell für jeden Einzelfall zu verhandeln.
Merkmale und Konditionen:
SIB erwirbt Gesellschafteranteile (und Gesellschafterrechte) und haftet für das bereitgestellte Kapital.
Merkmale und Konditionen:
Das Kapital ist nachrangig behaftet (Rangrücktritt).
SIB erwirbt keine Gesellschafteranteile oder -rechte
Welche Art von Beteiligung geeigneter ist, ist abhängig von vielen Faktoren. Grundsätzlich kann bei kleinen Unternehmen mit geringen liquiden Mitteln aber hohen Wachstumsperspektiven die offene Beteiligung empfohlen werden. Die Stille Beteiligung ist eher ratsam bei etablierten Unternehmen mit soliden wirtschaftlichen Ergebnissen.
Ein Unternehmen der
Ostsächsischen Sparkasse Dresden