Adressiert werden dabei Innovationen Dresdner Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weiterer Institutionen.
Im Rahmen dieser Innovationsförderung sollen Neuentwicklungen in den Anwendungsbereichen von Industrie 4.0, Smart City, modernen Energiesystemen oder neuen Materialien mit innovationsfreudigen Praxispartnern zusammengebracht und direkt zur Anwendung gebracht werden. So kann die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Produkte praktisch und anschaulich für potenzielle Nutzer dokumentiert werden. Innovationen soll so an der Schwelle zur Marktreife zum Durchbruch verholfen werden.
Gleichzeitig möchte die Landeshauptstadt ihre Innovationskraft im öffentlichen Raum sichtbar machen und Dresden stärker als Triebkraft für den Einsatz neuer Technologien platzieren. Damit setzt Dresden ein positives Signal für die Gründung, Ansiedlung und Kooperationen innovativer Unternehmen.
Die Anträge zur Fachförderrechtlinie können vom 19. März bis 20. April 2018 bei der Landeshauptstadt Dresden eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und Fachförderrechtlinie der LH Dresden
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