Die Reihenfolge der nachfolgenden Punkte kann im Einzelnen variieren. Einige Aufgaben laufen parallel ab.
Je nach Vorhaben sind weitere Teilschritte denkbar.
- Entscheidung, ob du dich bei deiner Gründung von einem Unternehmensberater unterstützen lässt. Über die Förderfähigkeit seiner Beratung wird er dich informieren.
- Den vorläufigen Entwurf deines Businessplans erstellen. Der Entwurf wird im weiteren Verlauf kontinuierlich ergänzt und aktualisiert. Das betrifft vor allem den Investitionsplan, die Rentabilitäts- und die Liquiditätsvorschau.
- Sich zu den Anforderungen von Behörden, Kammern, Berufsverbänden etc. informieren. Welche besonderen Voraussetzungen und Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen sind für dein Vorhaben erforderlich?
- Sofern für das Vorhaben relevant: Beginn der Bauplanung beim Architekten. Die vollständige Bauplanung ist Voraussetzung für einen belastbaren Investitionsplan.
- Mögliche Firmenstandorte sichten. Umsetzbarkeit des Geschäftsmodells vor Ort detailliert hinterfragen (sinnvolle Raumaufteilung, betriebliche Abläufe in den Räumlichkeiten, Logistik, Wachstumsmöglichkeiten, Parkplätze für Kunden usw.). Internetqualität testen.
- Vorabstimmung mit Gewerbeaufsicht, was bei Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu beachten ist. Ggf. die Bauplanung und den Investitionsplan ergänzen.
- Investitionsplan vervollständigen und Angebote einholen. Noch keine Angebote annehmen, solange nicht die Gründungsfinanzierung sichergestellt ist.
- Prüfung möglicher Zuschüsse / Förderungen für dein Vorhaben. Zum Beispiel durch einen Unternehmensberater.
- Businessplan beenden und mit der Sparkasse ins Gespräch gehen, um die Gründungsfinanzierung sicherzustellen. Beginn der Finanzierungsprüfung. Diese kann bei Einbindung einer Förderbank sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen.
- Finale Entscheidung für den Firmenstandort. Den Mietvertragsentwurf mit dem Vermieter abstimmen. Noch keine Unterzeichnung, solange nicht die Gründungsfinanzierung sichergestellt ist.
- Wahl des Steuerberaters. Vorabstimmung zu laufender Buchführung, Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, ggf. Erstellung der Eröffnungsbilanz, Hilfe bei der Rechtsformwahl etc.
- Rechtsformwahl abschließen (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft).
- Entscheidung für einen Firmennamen. Zuvor Verfügbarkeit der Firma klären.
- Marke und Firmenlogo entwickeln. Auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes recherchieren, ob mit eigenen Entwürfen Schutzrechte verletzt werden. Ggf. schützst du deine Firmenkennzeichen.
- Internetdomain für eigene Homepage sichern.
- Gründungsfinanzierung mit der Sparkasse sicherstellen, mit der alle Investitionen, Betriebsmittel, das Waren-/ Materiallager, die Umsatzsteuervorfinanzierung und die Anlaufphase mit zunächst niedrigen Umsätzen abgedeckt werden.
Die finale Zusage von Hausbank und ggf. Förderbank liegt vor. Ein Finanzierungsangebot „vorbehaltlich der bankfachlichen Prüfung und Genehmigung“ ist keine Zusage. Im Zweifel die Unterzeichnung des Kreditvertrages abwarten.
- Ggf. Anträge für Zuschüsse / Förderungen stellen.
Sofern für Vorhaben relevant: Beim Bauamt den Bauantrag stellen und die Baugenehmigung abwarten. In der späteren Baugenehmigung können Auflagen stehen, die mit deutlichen Mehrkosten verbunden sind. Nach positiver Vorprüfung bei der Hausbank ggf. die Baugenehmigung abwarten, ob kostensteigernde Auflagen formuliert werden, bevor der Antrag bei der Förderbank gestellt wird. So besteht Sicherheit, dass auch deutlich höhere Investitionskosten finanziert werden können. Und es wird die teils nicht mehr mögliche Korrektur des Antrags bei der Förderbank ausgeschlossen.
- Spätestens jetzt mit der Personalsuche beginnen.
- Bei Personen- und Kapitalgesellschaften: Erstellung des Gesellschaftsvertrages bei einem Notar und notarielle Beurkundung der Unterlage. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht bei allen Rechtsformen zwingend notwendig, jedoch empfehlenswert. Die Geschäftsführungsbefugnis ist bei mehreren Gründern zu klären.
- Das Geschäftsgirokonto für das Unternehmen in Gründung bei der Sparkasse eröffnen. Bei einigen Rechtsformen ist vor der Eintragung im Handelsregister die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto notwendig. Kontoeröffnung und Einzahlung können bei der Sparkasse kurzfristig umgesetzt werden.
- Firma über einen Notar im Handelsregister eintragen. Das ist bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder auch der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht notwendig.
- Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden (nicht bei Freiberuflern notwendig).
- Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen ist außerdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen.
- Bestellungen zu Investitionen, Waren-/Materiallager etc. auslösen – auf den Namen der Firma, nicht als Privatperson. Vorab aber die Zusage für einen ggf. beantragten Zuschuss abwarten, um einen womöglich förderschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn auszuschließen.
- Mietvertrag unterzeichnen.
- Betriebsnotwendige Software kaufen und testen – insbesondere für Angebotserstellung, sofern relevant.
- Telefon-, Internet- und sonstige relevante Verträge unterzeichnen.
- Homepage und ggf. Online-Shop einrichten. Impressum, Datenschutz, ggf. AGBs etc. beachten. Ggf. mit Google My Business ein Unternehmensprofil in der Suchmaschine anlegen (Achtung: Dann können auch kritische Rezensionen geschrieben werden).
- Eigenen Briefbogen und E-Mail-Signatur gestalten. Visitenkarten bestellen. Eigene Rechnungsvorlage aufsetzen mit Mindestbestandteilen gemäß § 14 UStG.
- Gewerbeaufsicht einbinden, bevor das Gewerbe eröffnet wird. Ggf. notwendige Freigabe einholen.
- Innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung die zuständige Berufsgenossenschaft informieren, auch wenn die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft senden. Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erhältst du Auskunft zu der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Pflichtmitgliedschaft in der IHK: Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt automatisch, sobald beim Gewerbeamt ein Gewerbe angemeldet wurde. Es bestehen Ausnahmen mit Befreiung.
- Personal: Für die Beschäftigung von Mitarbeitern benötigst du eine Betriebsnummer. Die achtstellige Nummer wird beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
- Personal einstellen, Arbeitsverträge unterzeichnen.
- Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter sind bei der Agentur für Arbeit, den Krankenkassen und der Rentenversicherung anzumelden.
- Abstimmung mit Steuerberater zur Lohnbuchhaltung.
- Beginn von Werbemaßnahmen vor der Eröffnung.
- Betriebliche Versicherungen vor Aufnahme der Tätigkeit abschließen. Das sind mindestens die Betriebshaftpflicht- und Betriebsinhaltversicherung. Weitere denkbare Absicherungen: Produkthaftung, Betriebsunterbrechung, Firmenrechtsschutz etc. Arbeite mit einer auf Firmenkunden spezialisierten Agentur der Sparkassen-Versicherung Sachsen zusammen, die mögliche Fallstricke in deiner Branche kennt (Werkverkehr usw.). Dein Firmenkundenbetreuer der Sparkasse stellt gern den Kontakt her. Link zur BMWK-Checkliste
- Private Versicherungen abschließen. Entscheidung für die private oder gesetzliche Krankenversicherung.
Ggf. Nutzung einer Risiko-Lebensversicherung, damit deine Familie mit der Erbmasse nicht deine Gründungsfinanzierung übernehmen und weiter bedienen muss. Eine Todesfallabsicherung zahlt das Darlehen für die Hinterbliebenen zurück.
Ggf.
- Innerhalb eines Monats nach Geschäftsaufnahme den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an das Finanzamt senden. Dein Steuerberater hilft.
- Eine zu späte Abgabe der ersten Steuererklärung oder der Umsatzsteuer-Voranmeldung nach Aufforderung durch das Finanzamt kann zu Säumniszuschlägen oder einer Anklage wegen Steuerhinterziehung führen. Stimme dich mit deinem Steuerberater ab.
- Arbeitslosenversicherung: Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist binnen der ersten drei Monate der Selbstständigkeit zu stellen. Es ist nachzuweisen, dass du einer selbstständigen Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche nachgehst.
- Sobald möglich, solltest du Rücklagen bilden. Lasse dich – nach erfolgreichem Start – nicht von der ersten größeren Einkommensteuernachzahlung etc. überraschen.
- Denke an deine private Ruhestandsplanung. Es bestehen verschiedene, teils steuerlich geförderte Modelle für die Altersvorsorge. Unsere Spezialisten von der Sparkassen-Versicherung Sachsen stellen sie dir gern vor.
Die Reihenfolge der vorstehenden Punkte kann im Einzelnen variieren. Einige Aufgaben laufen parallel ab.
Je nach Vorhaben sind weitere Teilschritte denkbar.
Ein Unternehmen der
Ostsächsischen Sparkasse Dresden